Ausschreibung

 

Im Auftrag und mit Genehmigung des Österreichischen Wasserski und Wakeboard Verbandes (ÖWWV) und der Sport Austria GMBH lädt der WSC „Wakesharks“ Marbach/D zum 1. Staatsmeisterschaftslauf Wakeboard/Boot im Rahmen des Austrian Wakeboard Cup 2024 ein. Gleichzeitig wird in diesem Staatmeisterschaftslauf die Niederösterreichischen Landesmeister ermittelt.                                                                            

 

Veranstaltungsort:  Donaustraße 35A, 3671 Marbach/D. 
   
Verein:

WSC Marbach/D, Sektion Wasserski/Wakeboard

Ansprechpartner: Helmut Nagl  +43 (664) 6170321

   
Regeln: 

In die Wertung der Österreichischen Meisterschaften können nur SportlerInnen

gelangen, die im EMS als ÖsterreicherInnen registriert und Mitglied eines Vereins

sind, der seinerseits Mitglied beim Fachverband (ÖWWV) ist. Aus den Ergebnissen

aller Teilnehmer werden die österreichischen Teilnehmer/innen herausgefiltert und in

einer separaten Wertung geordnet. Für die Gesamtwertung zählen alle 4 Bewerbe,

es gibt kein Streichergebnis.

   
Kategorie:

Boys / Girls:                    Geburtsjahr 2010 oder jünger

Junior Men / Ladies:        Geburtsjahr 2009 - 2008 - 2007 - 2006

Open Ladies                    Für jede, offene Klasse ohne Einschränkungen

Open Men:                      Für jeden, offene Klasse ohne Einschränkungen

Masters:                         Geburtsjahr 1994 oder älter

Veterans:                        Geburtsjahr 1984 oder älter

Seniors:                          Geburtsjahr 1974 oder älter

 

Mindestanzahl pro Klasse 3 Starter

   
Qualifikation: Die Veranstaltung ist frei für alle nationalen und internationalen Athleten. Alle Teilnehmer werden auch in der Austrian Wakeboard Cup Gesamtwertung 2024 berücksichtigt. Jeder Starter muss eine gültige Lizenz vom ÖWWV haben.
   
Judging: Chief Judge: Grafeneder Jakob
   
Official Tow Boat: Mastercraft X22
   
Driver: Chiefdriver Simon "Smove" Kuntner
   
Anmeldung:  

Die Teilnehmer müssen über eine gültige Wettkampf-Lizenz des ÖWWV verfügen.

Erwerb der Lizenz unter ÖWWV Lizenz.

Die Anmeldung zum Bewerb erfolgt im EMS und vor Ort. Regulärer Nennschluss ist amFreitag,den 07.07.2023 um 16 Uhr.

   
Nenngeld:  Boys/Girls, Junior Men, Junior Ladies                             € 40,00.—

Open Men, Open Ladies, Masters, Veterans, Seniors    € 50,00.—

Nachnennungen aller Klassen                                         € 70,00.—

Die Nenngebühr beinhaltet: 

  • Akkreditierungskarte
  • 1 Trainingsfahrt Freitag (5 Min)
  • Wettkampffahrt(en) Samstag
  • 3 Getränkegutscheine
   
Training: Am Freitag stehen jedem Rider zwischen 09 Uhr und 19 Uhr 5 Minuten Training zur Verfügung. Alle weiteren Trainingminuten (à 2,50 EUR/Min) können individuell vereinbart werden. Alle Anmeldungen, die nach 18 Uhr eintreffen, können für das Freitragtraining nicht mehr berücksichtigt werden. Aus organisatorischen Gründen kann am Samstag vor dem Rennen kein Training mehr durchgeführt werden.
   
Haftung: Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- od. Vermögensschäden gegenüber Wettkämpfern, Schiedsrichtern, Offiziellen, Helfern oder          dritten Personen. Alle Wettkämpfer nehmen in jeder Beziehung auf eigene Gefahr teil, auch wenn sie sich außerhalb des Wettkampfes engagieren, z. B. im Rahmenprogramm. Mit der Teilnahme verzichten die Läufer auf jegliche Forderungen von Ansprüchen aus allen Schadensfällen, die direkt oder indirekt durch die Veranstaltung entstehen. Alle Teilnehmer müssen Unfall - bzw. Haftpflichtversichert sein. Die Anforderungen an den Zustand und die Sicherheitsmaßnahmen der Wettkampfstrecken richten sich nach den jeweils gültigen Bestimmungen des Internationalen Wasserski & Wakeboard Verbandes (IWWF) Region EAME, des Nationalen Wasserskiverbandes (ÖWWV), dem jeweils gültigen Reglement und Austragungsmodus des ÖWWV und der jeweils gültigen Vereinbarung (Pflichtenheft)zwischen dem Organisationskomitee (OK) und dem ÖWWV, wobei die Anordnungen des jeweiligen Schiedsrichters maßgebend sind. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, eigene Bemängelungen dem Schiedsrichter vorzutragen. Mit seinem Start gibt der Wettkämpfer zu erkennen, dass der gegebene Zustand der Wettkampfstrecke und die vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen als geeignet und ausreichend anerkannt werden. Eine darüber hinaus gehende Haftung für einen bestimmten Zustand der Wettkampfstrecke oder bestimmte Sicherheitsvorkehrungen übernimmt der Veranstalter nicht. Alle Athleten bekommen die Haftungserklärung bei der Anmeldung Vorort zur Unterschrift vorgelegt.
   
Proteste: Proteste können innerhalb von 30 Minuten nach Veröffentlichung der Ergebnislisten gegen eine Protestgebühr von 50 EURO beim Chiefjudge eingebracht werden.